Der Bundesrat hat an Freitag beschlossen, dass die Kleingruppenhaltung von Legehennen in Deutschland schon ab 2023, in Härtefällen ab Ende 2025, komplett verboten werden soll. Die entsprechende Vorlage der Länderkammer muss die Bundesregierung nun bis zum 31. März als Verordnung erlassen.
Franz-Josef Holzenkamp zu dieser Entscheidung in der top agrar online:
"Diese kurze Übergangsvorschrift ist verfassungsrechtlich mehr als bedenklich. Wissenschaftler haben der Kleingruppe einen hohen Tierschutzstandard bescheinigt. Daher hat man sie auch als Ersatz für die mittlerweile untersagte konventionelle Käfighaltung eingeführt.
Skandalös ist insbesondere, dass diejenigen Tierhalter, die ihre Ställe im Vertrauen auf politische Verlässlichkeit bis 2010 von der Käfighaltung auf die Kleingruppenhaltung umgestellt hatten, jetzt vor den Kopf gestoßen werden. Die vergleichsweise kurze Übergangsfrist bis zum Verbot ist ein erheblicher Eingriff in die Eigentumsrechte der Tierhalter."
Artikel eingefügt am 05.03.2012






