Zwei Parteien, eine Fraktion - Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Die CDU unter dem Vorsitz von Angela Merkel und die CSU unter dem Vorsitz von Horst Seehofer sind eigenständige politische Parteien.
In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben sich die Abgeordneten beider Parteien aufgrund einer Vereinbarung, die seit 1949 zu Beginn jeder Legislaturperiode erneuert wurde, zu einer gemeinsamen Fraktion zusammengeschlossen. Fraktionsvorsitzender ist Volker Kauder.
Seit der Bundestagswahl am 27. September 2009 ist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wieder die größte Fraktion im Bundestag. In der laufenden Legislaturperiode (2009 bis 2013) besteht sie aus 239 Abgeordneten. Davon gehören 194 der CDU und 45 CSU an.
Als stärkste Regierungsfraktion hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die wichtige Aufgabe, die Gesetzgebung gemeinsam mit dem Koalitionspartner FDP aktiv zu gestalten. Fraktionsvorsitzender Kauder arbeitet dabei mit seiner Mannschaft eng mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrem Kabinett zusammen. Eigene Akzente werden mit Initiativen, Anträgen und Gesetzentwürfen gesetzt, die von den Fachpolitikern der Koalition vorbereitet werden.
Grundlage der politischen Arbeit der Fraktion sind die Grundsatzprogramme von CDU und CSU, das gemeinsame Regierungsprogramm, der Fraktionsvertrag zwischen CDU und CSU, die Arbeitsordnung der Fraktion sowie der Koalitionsvertrag mit der FDP.
Die Fraktion ist ein zentrales Instrument der Meinungsbildung. In der Fraktionssitzung werden Auffassungen der einzelnen Abgeordneten gebündelt. Damit wird ein geschlossenes Auftreten während der Debatten im Plenum ermöglicht. Sachdiskussionen finden dazu im Vorfeld in den Arbeitsgruppen und in den Vorstandsgremien statt. In Debatten über die politischen Generalthemen übernimmt der Fraktionsvorsitzende für seine Fraktion die Rolle des Wortführers. Die Parlamentarischen Geschäftsführer fungieren als „Fraktionsmanager". Sie koordinieren die fraktionsinterne parlamentarische Arbeit, die Abstimmung mit den unionsgeführten Ländern, vereinbaren mit dem Ältestenrat des Deutschen Bundestages die parlamentarische Tagesordnung uns achten auf die Wahrung der Geschäftsordnung.










