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Logo Franz-Josef Holzenkamp MdB

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Zwei Parteien, eine Fraktion - Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Die CDU unter dem Vorsitz von Angela Merkel und die CSU unter dem Vorsitz von Horst Seehofer sind eigenständige politische Parteien.

In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben sich die Abgeordneten beider Parteien aufgrund einer Vereinbarung, die seit 1949 zu Beginn jeder Legislaturperiode erneuert wurde, zu einer gemeinsamen Fraktion zusammengeschlossen. Fraktionsvorsitzender ist Volker Kauder.

Seit der Bundestagswahl am 27. September 2009 ist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wieder die größte Fraktion im Bundestag. In der laufenden Legislaturperiode (2009 bis 2013) besteht sie aus 239 Abgeordneten. Davon gehören 194 der CDU und 45 CSU an.

Als stärkste Regierungsfraktion hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die wichtige Aufgabe, die Gesetzgebung gemeinsam mit dem Koalitionspartner FDP aktiv zu gestalten. Fraktionsvorsitzender Kauder arbeitet dabei mit seiner Mannschaft eng mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrem Kabinett zusammen. Eigene Akzente werden mit Initiativen, Anträgen und Gesetzentwürfen gesetzt, die von den Fachpolitikern der Koalition vorbereitet werden.

Grundlage der politischen Arbeit der Fraktion sind die Grundsatzprogramme von CDU und CSU, das gemeinsame Regierungsprogramm, der Fraktionsvertrag zwischen CDU und CSU, die Arbeitsordnung der Fraktion sowie der Koalitionsvertrag mit der FDP.

Die Fraktion ist ein zentrales Instrument der Meinungsbildung. In der Fraktionssitzung werden Auffassungen der einzelnen Abgeordneten gebündelt. Damit wird ein geschlossenes Auftreten während der Debatten im Plenum ermöglicht. Sachdiskussionen finden dazu im Vorfeld in den Arbeitsgruppen und in den Vorstandsgremien statt. In Debatten über die politischen Generalthemen übernimmt der Fraktionsvorsitzende für seine Fraktion die Rolle des Wortführers. Die Parlamentarischen Geschäftsführer fungieren als „Fraktionsmanager". Sie koordinieren die fraktionsinterne parlamentarische Arbeit, die Abstimmung mit den unionsgeführten Ländern, vereinbaren mit dem Ältestenrat des Deutschen Bundestages die parlamentarische Tagesordnung uns achten auf die Wahrung der Geschäftsordnung.

Zwei Parteien, eine Fraktion - Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Arbeitsweise der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Die Organisation und Arbeitsweise der CDU/CSU-Bundestagsfraktion regeln eine Arbeitsordnung und der Fraktionsvertrag. Oberstes Beschlussorgan ist die Fraktionsvollversammlung, die in jeder Sitzungswoche zur Fraktionssitzung zusammentritt. Weitere Fraktionsorgane sind: Der Geschäftsführende Vorstand, der Fraktionsvorstand und die Arbeitsgruppen spiegeln thematisch die Ausschüsse des Bundestages bzw. die Bundesministerien wider. Die Arbeitsgruppenvorsitzenden sind die politisch verantwortlichen Sprecher für ihr Gebiet.

Zu den Organisationseinheiten der Fraktion gehören ferner Soziologische Gruppen (Gruppe der Frauen, Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik, Parlamentskreis Mittelstand, Arbeitnehmergruppe, Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler, Junge Gruppe) sowie Beauftragte zu bestimmten Sachthemen (Verbraucherschutz, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Behinderte, Drogen, Tierschutz, Energie).

Einen besonderen Status hat die CSU-Landesgruppe als Zusammenschluss der CSU-Abgeordneten. Sie verfügt über weiter eigene Organe (Vorstand, Arbeitskreise). Analog zu ihren jeweiligen Partei-Landesverbänden schließen sich die CDU-Abgeordneten eines Bundeslandes zusammen.

Der Fraktionsvorstand führt die Geschäfte der Fraktion. Diesem Gremium gehören an: Der Vorsitzende, der 1. stellvertretende Vorsitzende und Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, die weiteren Stellvertreter mit speziellen Arbeitsbreichen, die Parlamentarischen Geschäftsführer, die Justiziare, der Vorsitzende der Landesgruppen, die 21 Arbeitsgruppenvorsitzenden, die Vorsitzenden der soziologischen Gruppen und 15 Beisitzer.

Fraktionen im 17. Deutschen Bundestag

Sitzverteilung 17. WP

Im 17. Deutschen Bundestag gibt es fünf Fraktionen mit insgesamt 620 Sitzen.

CDU/CSU            237 Mitglieder

SPD                    146 Mitglieder

FDP                      93 Mitglieder

Linke                    76 Mitglieder

Grüne                   68 Mitglieder

Die Anzahl der Sitze bestimmt die Stärke der Fraktionen und ist für die Besetzung des Ältestenrates und der Ausschüsse entscheidend. Mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages, die meist derselben Partei angehören, können eine Fraktion bilden und somit gemeinsame Ziele durchsetzen.

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06. Februar 2012
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07. Februar 2012
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Für Stabilität und Wachstum.

Der Arbeitsbericht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 2011

Halbzeitbilanz der Landesgruppe Niedersachsen 2011

Viel getan - viel zu tun.

Die Landesgruppe Niedersachsen zieht Zwischenbilanz in der 17. WP. Die Zwischenbilanz steht Ihnen als "Download" zur Verfügung.